Die schönsten Wochen des Jahres und dann auch noch auf dem Wasser. Ein Traum für alle Bootsbesitzer, Skipper, Wassersportler. Wer schlau ist, plant und investiert in eine gute Vorbereitung. So bleibt der Bootsurlaub Urlaub und wird nicht durch Bußgelder und Ärger getrübt.
Versicherungstipps für den Bootsurlaub
Das betrifft die technischen Voraussetzungen des Bootes, die Einhaltung gängiger Sicherheitsvorschriften im Ausland und das Thema Bootsversicherung. Damit Du richtig, rechtzeitig und auch preiswert mit dem Motorboot oder Segelboot im Urlaub versichert bist, haben wir die folgenden Tipps zusammengestellt.
Alles beginnt mit richtiger Planung
Egal was Du vorhast, informiere Dich ausführlich schon zuhause über dein Urlaubsziel und die Anforderungen im Revier. Am besten über verschiedene Wege, Internetseiten, Infomaterial des Versicherers. Nutz die Erfahrung anderer Skipper in Foren oder sozialen Netzwerken. Besonderes Augenmerk gilt den Regelungen für Sportboote im Ausland. Was in einem Land allgemein gilt, kann in bestimmten Regionen, Kommunen abweichend geregelt sein. Das betrifft die Bereiche:Anmeldung/Abmeldung in Häfen und Revieren
- Fahrtgebiete, Schutzzonen, Geschwindigkeitsbegrenzungen
- Vorgeschriebener Versicherungsschutz in der Sportboot-Haftpflichtversicherung, Mindestdeckungssummen
- Sicherheitsausrüstung, Kennzeichnung- Funkausrüstung
Zugriff auf wichtige Unterlagen und Daten
Im Fall der Fälle brauchst Du wichtige Unterlagen im Original. Trotzdem ist es kein Fehler, wichtige Dokumente in der Datenwolke (Cloud) gespeichert zu haben und/ oder auf dem Smartphone. Geht was verloren, sind die Kopien im ersten Moment Nachweis genug. Denk an einen Totaluntergang oder Diebstahl des Bootes. Sind alle Unterlagen „nur“ an Bord, steht man dumm da und der Täter gewinnt Zeit. Wichtige Telefonnummern wie die Hotlines von Versicherungen, Freunden und Servicebetrieben des Boots- oder Motorherstellers sollten ebenfalls abgespeichert werden. Gute Dienste bietet das Proktivitätstool Evernote. Es schluckt verschiedenste Dateitypen wie Text, PDF, Bilder. Im Fall der Fälle ist alles verfügbar, per Smartphone oder Webzugang. Statt Motornummern oder CE-Nummern mühsam zu notieren, macht man ein Foto.
Welche Bootshaftpflicht, Sportboot-Haftpflichtversicherung benötige ich im Ausland?
In bestimmten Ländern ist der Nachweis zwingend vorgeschrieben. In Italien sind 5 Millionen EUR Deckungssumme für Personenschäden in der Bootshaftpflicht erforderlich.
Fordere rechtzeitig die notwendige Auslandsbestätigung bei deinem Versicherer an. Unser Tipp: Auch für Bootstrailer, Jetski und Beiboote kann der Versicherungsnachweis erforderlich sein. Weitere Infos auf unserer Seite zur Haftpflicht-Auslandsbestätigung.
Die besseren Tarife zur Sportboot-Haftpflichtversicherung beinhalten auch eine Skipperhaftpflicht-Versicherung. Charterst Du im Urlaub ein Boot gleicher Größe, besthet Haftpflichtschutz, sollte der Vercharterer beispielsweise seine haftpflicht nicht bezahlt haben.
Bootstrailer, Trailer für Sportzwecke
Hier sollte im eigenen Interesse alles beachtet werden, was im jeweiligen Urlaubsland in Sachen Trailer vorgeschrieben ist. Das bestrifft auch die Kennzeichnung des Trailers und überstehende Ladung. Zur Ladungssicherung gibt es eine gute Broschüre der Polizei, siehe Ladungssicherung-Sportboote. Unterschiede bei den zugelassenen Abmessungen sowie besondere Verkehrsregeln machen die Sache nicht einfacher. Wer sich selbst die Sache zu leicht macht, muss im Urlaub unter Umständen schwer und tief in den Geldbeutel greifen. Egal wo, der Bootstrailer (Trailer für Sportzwecke) sollten unbedingt versichert sein. Auch wenn der Trailer nicht mit dem Zugfahrzeug verbunden ist, sind Schäden möglich. Eine gesonderte Trailerversicherung kostet nicht viel und unter Umständen ist der Trailer im Rahmen der Sportboot-Haftpflichtversicherung bzw. Bootshaftpflicht nach Tarif mitversichert. Die Versicherungsbestätigung sollte auch für den Trailer ausgestellt sein oder diesen zumindest enthalten.
Welchen Bootsführerschein benötige ich im Ausland und wie muss ich ihn dem Bootsversicherer nachweisen?
Diese Fragen sind nicht einmal so selten. „Senden Sie mir eine Liste mit den vorgeschriebenen Bootsführerscheinen für das Gewässer, Revier XYZ“… „Welchen Schein muss ich dem Versicherer einreichen“. Würden die Bootsversicherer Listen mit allen notwendigen Sportbootführerscheinen, den Ausnahmeregeln und Besonderheiten im Ausland führen, hätten sie viel zu tun. In einem Schadensfall wird deshalb nur geprüft, ob der verantwortliche Schiffsführer den jeweils vorgeschriebenen Bootsführerschein hatte. Normalerweise ist dieser dem Versicherer nicht einzureichen. Im Umkehrschluss gilt, wenn im Revier für mein Boot kein Sportbootführerschein vorgeschrieben ist, muss ich auch keinen haben.
Diebstahl des Bootes oder Teilen droht gerne auch im Urlaub
Informiere Dich, ob die Gegend allgemein gefährdet ist, oder nicht. Eine Kaskoversicherung schützt vor dem materiellen Verlust, doch je nach Schwere hat der Urlaub seinen Glanz verloren und das ist nicht zu ersetzen. Unsere Tipps gegen Diebstahl:
- Machs den Dieben schwer, z. B. durch gute Schlösser, Krallen, Außenbordersicherung, Funküberwachung/ Ortung
- Nimm an Codieraktionen für Außenborder teil
- Besorge dir einen Bootspass
- Sprech dich mit anderen Skippern, Bootsbesitztern vor Ort ab, da passt man gegenseitig auf sich auf
- Verschiedene Hersteller bieten Prospekte zur Sicherheit von Booten an beispielsweise Abus-Bootschloesser-und-Marinesicherheit
Boote längere Zeit am Stand einfach so liegen zu lassen oder ein Boot alleine über Nacht auf einem Parkplatz, Rastplatz abzustellen, ist keine gute Idee. Probleme mit der Kaskoversicherung sind dann im Schadensfall vorprogrammiert.
Bootskasko im Urlaub, was ist da zu beachten?
Brauche ich eine? Sicher eine Frage des Bootswertes und des eigenen Geldbeutes bzw. Kontos. Je höher der mögliche Verlust, desto sinnvoller eine Kaskoabsicherung. Geleistet wird sogar bei Vandalismus, höherer Gewalt und „Fahrerflucht“ auf dem Wasser. Wer sparen möchte, setzt den Selbstbehalt etwas höher. Tarife mit Erweiterung von 6 Wochen z.B. auf den Mittelmeerraum sind preiswerte Alternativen. Ist die Bootskasko schon vorhanden, muss das versicherte Fahrtgebiet selbstredend zum Urlaubsziel passen.
Was unter dem Jahr neu hinzukam, verdient Berücksichtigung bei der Versicherungssumme. Das wäre dann ein neuer Motor, die neue Persenning, Segel oder technische Ausrüstung. Eine genaue Liste spart im Schadensfall Ärger und Abzüge wegen Unterversicherung.
Effekten, kein Knabberzeug für Bootsbesitzer
Unter Effekten an Bord versteht man Dinge des täglichen Gebrauchs und Verbrauchs, sozusagen der Hausrat an Bord. Dinge von mehreren hundert EUR Wert sind je nach Versicherer erst nach Mitteilung/ Auflistung eingeschossen. Rutscht ein teures Iphone aus der Hand in die Meerestiefen oder trägt der Wind Bündel von Bargeld weg, besteht wenig Hoffnung auf Ersatz. Bei Effekten gilt üblicherweise eine eingeschränkte Deckung.
Tipp: Alle Wertsachen auflisten, idealerweise mit Seriennummer und Fotos. Am besten für den Bootsurlaub klären, was wo versichert ist. Überschneidungen mit anderen Versicherungsverträgen wie Reisegepäckversicherung etc. machen keinen Sinn und kosten nur Geld.
Bootstransporte
Wer es sich leisten kann, der läßt seine Yacht im bootsurlaub von einer Spedition ans Wunschgewässer transportieren. Ist irgendeine Kurve zu eng und landete das schöne Wasserfahrzeug auf einer sumpfigen Wiese statt im Blauwasser, wird es teuer. Pech wenn keine Bootskasko besteht. Dort sind üblicherweise Landtransporte eingeschlossen. Spediteure haften nach kg und damit im Normalfall mit weniger als dem Zeitwert. Ohne dauernde Bootskasko bleibt nur eine einmalige Transportversicherung
Alles gut vorbereitet, Zeit zum Anstoßen?
Nicht ganz, denn auch mit Alkohol auf Sportbooten gelten Promillegrenzen!
In Deutschland drohen ab 0,5 Promille Strafen und im Extremfall auch der Entzug des normalen Führerscheines. Im Ausland gilt die Grenze oft analog zur Promillegrenze im Straßenverkehr. Da sollte man kein Risiko eingehen. Im Schadenfall können sich die Bootshaftpflicht-Versicherer auf Obliegenheiten des Vertrages berufen. Beispiel: „der Versicherungsnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass „das Boot nicht von einem Fahrer bzw. Lenker gefahren werden darf, der durch den Genuss alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Boot sicher zu führen“. Im Extremfall wird die Leistungen dann ganz oder teilweise versagt.